Hospizfachkräfte
mit anderen beruflichen Qualifikationen

1. Einführung
Alle ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienste in Rheinland-Pfalz verfügen
über mindestens eine Hospizpflegefachkraft. Je nach Größe und Umfang einer Einrichtung
kann es sinnvoll sein, einen Teil der in der Hospizarbeit anfallenden Aufgaben
an andere hauptamtliche Fachkräfte zu übertragen. Dies betrifft insbesondere
die Schulung und Koordination der ehrenamtlichen Hospizhelfer.

2. Qualifikation
- Abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung aus dem Bereich
Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit; andere abgeschlossene Studiengänge
oder Berufsausbildungen sind im Einzelfall zu prüfen.
- Mindestens dreijährige der Ausbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit
- Abschluß einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für nicht Pflegende
(160 Stunden)
- Nachweis eines Koordinatorenseminars (40 Stunden)
- Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz (80 Stunden)

3. Tätigkeitsbeschreibung
- Planung, Ausschreibung, Vor- und Nachbereitung, organisatorische und inhaltliche
Leitung der Hospizvorbereitungskurse, Vor- und Abschlussgespräche mit den
Teilnehmern
- Koordination der Einsätze (in Zusammenarbeit mit Hospizpflegefachkraft)
- Entwicklung und Überprüfung des Qualifizierungskonzepts (in Anlehnung an
die Standards der LAG)
- Organisation von Gruppenabenden und Fortbildungsangeboten für ehrenamtliche
HospizhelferInnen.
- Individuelle Beratung und Begleitung der ehrenamtlichen HospizhelferInnen
und Führen von "Jahresgesprächen"
- Bündelung der Ressourcen und Kompetenzen des interdisziplinären Teams -
arbeits- und fallbezogene Einbindung
- Mitarbeiterpflege, Motivationsarbeit
- Kontaktaufnahme und -pflege zu Institutionen und Einrichtungen im Sinne
von Vernetzung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- ggf. Schaffung von Angeboten für Trauernde z.B. Trauerberatung, Trauergruppen,
Seminare für Trauernde
- Nur im Einzelfall unmittelbarer Kontakt mit dem Patienten (psychosoziale
Beratung, Krisenintervention, Vermittlung von anderen Diensten), da die Hospizpflegefachkraft
Hauptansprechpartner für Patient und Angehörige ist.