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Voraussetzungen, Pflichten und Rechte
Mitglied in der LAG Hospiz Rheinland-Pfalz können ambulante Hospizgruppen und -dienste, stationäre Hospizeinrichtungen und Palliativstationen sowie deren Träger werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 125 Euro für Mitglieder, die Landesmittel über die LAG erhalten, 50 Euro für alle übrigen Mitglieder.
Darüberhinaus ist von allen Mitgliedern der LAG Hospiz Rheinland-Pfalz ein Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband zu entrichten, der sich nach der Zahl der Mitglieder bzw. Mitarbeiter (2,00 Euro pro Mitglied) bzw. der Betten der Einrichtung (70 Euro pro Bett) richtet.
Alle Mitglieder der LAG haben Anspruch auf einen Anteil der Landesmittel zur Förderung der ehrenamtlichen Hospizarbeit. Diese Landesmittel werden von der LAG an ihre Mitglieder weitergeleitet. Über den Verteilungsmodus beschließt die Mitgliederversammlung.
Da sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Sicherstellung einer qualifizierten Hospizarbeit verpflichtet fühlt, wird von den Mitgliedern der LAG erwartet, dass die Vorbereitung der Hospizhelfer festgelegten Qualitätsstandards entspricht und die haupt- und ehrenamtliche Hospizarbeit vor Ort dokumentiert wird. Hierzu stellt die LAG ihren Mitgliedern kostenlos eine Software zur Verfügung.
Die Mitglieder der LAG Hospiz werden mindestens einmal jährlich zur Mitgliederversammlung eingeladen, die dem Informationsaustausch der einzelnen Einrichtungen und der Beschlussfassung wichtiger Entscheidungen dient.
Die LAG Hospiz Rheinland-Pfalz ist Mitglied im Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV). Dadurch stehen ihren Mitgliedern automatisch alle Informationen, Beratungsmöglichkeiten und Vergünstigungen des DHPV zur Verfügung.
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Der Antrag auf Aufnahme wird formlos an den Vorstand gerichtet (Download).