Organisationsformen

Organisationsformen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen

Palliativstationen sind Krankenhausabteilungen
für unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung und Schmerzen oder anderen Symptomen oder psychosozialen Problemen, für deren Linderung oder Behebung eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Schmerzen oder andere Symptome, zu deren Ursachenklärung apparative Diagnostik notwendig ist, oder bei denen bisherige Therapieversuche erfolglos geblieben sind. Die Kosten des Aufenthalts werden von der Krankenkasse übernommen.

Stationäre Hospize
sind eigenständige Einrichtungen für unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung, bei denen insbesondere pflegerische und psychosoziale Probleme eine ambulante Betreuung nicht oder vorübergehend nicht erlauben. Sie dienen auch der Therapieanpassung bei Schmerzen oder anderen Symptomen, bei denen die Ursachen bekannt bzw. durch einfache Untersuchungen klärbar sind. Die Kosten des Aufenthalts werden durch Zuschüsse der Krankenkassen, der Pflegekassen, durch Spenden und einen Eigenanteil des Gastes gedeckt.

Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste
betreuen unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Sie bieten Unterstützung und Begleitung durch ehrenamtliche Hospizhelfer und hauptamtliche Hospizpflegefachkräfte und ggf. Koordinationskräfte an. Dagegen verfügen Ambulante Hospizgruppen ausschließlich über ehrenamtliche Hospizhelfer und ggf. Koordinationskräfte. Die Betreuung durch ambulante Hospizdienste ist grundsätzlich kostenlos.