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Organisationsformen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen
Palliativstationen sind Krankenhausabteilungen
für unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung und Schmerzen
oder anderen Symptomen oder psychosozialen Problemen, für deren Linderung oder
Behebung eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere
für Schmerzen oder andere Symptome, zu deren Ursachenklärung apparative Diagnostik
notwendig ist, oder bei denen bisherige Therapieversuche erfolglos geblieben
sind. Die Kosten des Aufenthalts werden von der Krankenkasse übernommen.
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Stationäre Hospize
sind eigenständige Einrichtungen für unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener
Erkrankung, bei denen insbesondere pflegerische und psychosoziale Probleme eine
ambulante Betreuung nicht oder vorübergehend nicht erlauben. Sie dienen auch
der Therapieanpassung bei Schmerzen oder anderen Symptomen, bei denen die Ursachen
bekannt bzw. durch einfache Untersuchungen klärbar sind. Die Kosten des Aufenthalts
werden durch Zuschüsse der Krankenkassen, der Pflegekassen, durch Spenden und
einen Eigenanteil des Gastes gedeckt.
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Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste
betreuen unheilbar kranke Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung zu Hause,
im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Sie bieten Unterstützung und Begleitung durch
ehrenamtliche Hospizhelfer und hauptamtliche Hospizpflegefachkräfte und ggf.
Koordinationskräfte an. Dagegen verfügen Ambulante Hospizgruppen ausschließlich
über ehrenamtliche Hospizhelfer und ggf. Koordinationskräfte. Die Betreuung
durch ambulante Hospizdienste ist grundsätzlich kostenlos.