Hospizpflegefachkräfte

1. Einführung

Seit dem Abschluß der ersten Vereinbarung zwischen LAG Hospiz und AOK Rheinland-Pfalz zur Förderung von Hospizfachkräften in ambulanten Hospizdiensten im Jahr 1997 stellen in zahlreichen rheinland-pfälzischen ambulanten Hospizdiensten Pflegekräfte mit dreijähriger Krankenpflegeausbildung das "hauptamtliche Rückgrat" vieler Hospizdienste dar. Sie übernehmen eine beratende Funktion in allen Fragen der palliativen Betreuung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung sowie deren Angehörigen, so daß die PatientInnen, wenn möglich bis zuletzt, in der häuslichen Umgebung bleiben können.

2. Qualifikation

3. Aufgaben

a) Koordination

b) Beratung und Begleitung von Patient und Angehörigen

c) Zusammenarbeit mit HospizhelferInnen

d) Weitere Aufgaben

  Stellenbeschreibung