Hospizpflegefachkräfte

1. Einführung
Seit dem Abschluß der ersten Vereinbarung zwischen LAG Hospiz und AOK Rheinland-Pfalz
zur Förderung von Hospizfachkräften in ambulanten Hospizdiensten im Jahr 1997
stellen in zahlreichen rheinland-pfälzischen ambulanten Hospizdiensten Pflegekräfte
mit dreijähriger Krankenpflegeausbildung das "hauptamtliche Rückgrat" vieler
Hospizdienste dar. Sie übernehmen eine beratende Funktion in allen Fragen der
palliativen Betreuung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten
und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung sowie deren
Angehörigen, so daß die PatientInnen, wenn möglich bis zuletzt, in der häuslichen
Umgebung bleiben können.

2. Qualifikation
- Krankenpflegeausbildung nach dem aktuell gültigen Krankenpflegegesetz
oder dreijährige Altenpflegeausbildung
- mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im erlernten Beruf mit einschlägigen
Erfahrungen, die sie für den zukünftigen Aufgabenbereich qualifizieren (z.B.
Tätigkeit in der Onkologie oder Schmerztherapie)
- Abschluß einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Pflegende (160
Stunden) Nachweis eines Koordinatoren-Seminars (40 Stunden)
- Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz (80 Stunden)

3. Aufgaben
a) Koordination
- Führen der Erstgespräche zur Erfassung und Klärung der Bedürfnisse
von PatientInnen und deren Angehörigen
- Vermittlung und Einführung der HospizhelferInnen
- Vermittlung ambulanter Pflegedienste in Kooperation mit den Beratungs -
und Koordinierungsstellen
- Vernetzung und Koordination mit anderen Institutionen, z.B. HausärztInnen,
Hausnotruf, Essen auf Rädern usw. zur Stärkung des Betreuungsnetzes
b) Beratung und Begleitung von Patient und Angehörigen
- Psychosoziale Beratung und Begleitung, z.B. bei Kommunikationsproblemen
in der Familie oder im Trauer und Abschiedserleben
- Palliativpflegerische/-medizinische Beratung (insbesondere Schmerztherapie
und Symptomkontrolle)
- Unterstützung der Hausärztin/des Hausarztes bei der Symptomkontrolle und
der Organisation der palliativpflegerischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
den ambulanten Pflegediensten
c) Zusammenarbeit mit HospizhelferInnen
- Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der HospizhelferInnen
- Einführung in die Begleitung
- Regelmäßiger Austausch während der Begleitung
d) Weitere Aufgaben
- Je nach Struktur des Dienstes ergeben sich weitere Aufgaben in der Administration,
Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkkoordination.

Stellenbeschreibung